Drohnenversicherung von AXA
Zuverlässiger Schutz für Ihre Drohne
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AXA Drohnenversicherung
Ihre Drohnenversicherung mit starken Leistungen
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Drohnenversicherung von AXA

Ihre starke 
Drohnenversicherung 
Drohnenhaftpflicht 
für jede Situation

Mit der Drohnenversicherung von AXA fliegen Sie auf der sicheren Seite. Die enthaltene Drohnen Haftpflichtversicherung sorgt dabei für den notwendigen Schutz im Schadensfall. Profitieren Sie von umfassenden Leistungen, persönlichem Service und einem Versicherungsschutz, der optimal auf Drohnenpiloten zugeschnitten ist.

AXA Drohnenversicherung

AXA Drohnenversicherung

AXA Drohnenversicherung – Sicher fliegen mit der passenden Drohnen Haftpflichtversicherung

Drohnen werden heute in vielen Bereichen eingesetzt – von Fotografie und Filmaufnahmen über Landwirtschaft und Wissenschaft bis hin zur Unterstützung von Rettungskräften. Auch bei Hobbyfliegern und privaten Nutzern erfreuen sich Drohnen großer Beliebtheit, etwa für beeindruckende Luftaufnahmen von Reisen, Familienfeiern oder Hochzeiten.

Mit der zunehmenden Nutzung wächst jedoch auch die Verantwortung beim Fliegen. Schon kleine Unfälle können Schäden an Personen, Fahrzeugen oder fremdem Eigentum verursachen. Eine Drohnen Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.

Die Drohnenversicherung von AXA bietet Ihnen einen zuverlässigen Schutz beim Betrieb Ihrer Drohne. Mit einer Haftpflicht Drohne sind Sie optimal abgesichert und können Ihre Drohne sicher und sorgenfrei nutzen.

EU-Drohnenverordnung und Registrierungspflicht

Seit dem 01.01.2021 gilt die EU-Drohnenverordnung, die einheitliche Regeln für den Betrieb von Drohnen in der Europäischen Union festlegt. Hintergrund sind die steigende Zahl an Drohnen sowie bislang unterschiedliche nationale Regelungen. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Drohnenversicherung zunehmend an Bedeutung, da sie Drohnenpiloten finanziell absichert.

Bereits seit dem 31.12.2020 müssen sich Betreiber von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn ihre Drohne mehr als 250 g wiegt oder über eine Kamera verfügt

Nach der Registrierung erhalten Drohnenbetreiber eine Registrierungsnummer (eID), die sichtbar an jeder Drohne angebracht werden muss. 

Drohnenscheinklasse
grundsätzliche Bestimmungen
A 1
Flug über einzeln unbeteiligte Personen
A 2
Annäherung bis 30 m an unbeteiligte Personen, bis 5 m an unbeteiligte Personen im Langsamflugmodus
A 3
bis 150 m Annäherung an unbeteiligte Personen

Drohnen unter 250 g – Klassen, Regeln und Versicherung

Im Rahmen der EU-Drohnenverordnung werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Drohnen unter 250 g gehören in der Regel zur Klasse C0 und unterliegen weniger strengen Vorschriften. Hersteller sind verpflichtet, ihre Drohnen entsprechend zu kennzeichnen, sodass ersichtlich ist, unter welchen Bedingungen sie betrieben werden dürfen.

Auch für Drohnen unter 250 g ist in Deutschland eine Drohnenversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Einteilung nach Gewicht bestimmt hingegen, welche Flugregeln gelten und ob ein Drohnenführerschein erforderlich ist. Leichte Drohnen dürfen meist einfacher betrieben werden, während für schwerere Modelle strengere Vorschriften gelten.

Mit einer Drohnenversicherung von AXA sind Sie dabei jederzeit rechtlich und finanziell abgesichert.

Gewichtsklasse
Gewicht
Drohnenschein/Risikoklasse
C0
bis 250 g
darf ohne jeden Drohnenschein in A1 fliegen
C1
bis 900 g
darf mit „kleinem“ Drohnenschein in A1 fliegen
C2
bis 4 kg
darf mit „kleinem“ Drohnenschein in A3 fliegen;
darf mit „großem“ Drohnenschein in A2 fliegen
C3/C4
bis 25 kg
darf mit „kleinem“ Drohnenschein in A3 fliegen

Drohnenversicherung – Gesetzliche Pflicht für Drohnenpiloten

Die Drohnenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Mit der steigenden Zahl an Drohnen wächst auch das Risiko von Kollisionen, Abstürzen oder Schäden an Personen und Eigentum. Um den sicheren Einsatz von Drohnen zu gewährleisten, gelten seit dem 01.10.2017 klare gesetzliche Regelungen, die den Umgang mit dieser Technologie verbindlich festlegen.

Unsere Drohnenversicherungen im Vergleich

AXA bietet privaten und gewerblichen Drohnenpiloten eine moderne und leistungsstarke Versicherungslösung.
Denn in vielen Fällen ist keine separate Drohnenversicherung erforderlich – entscheidend ist ein durchdachtes und passendes Versicherungskonzept.

Drohnenversicherung von AXA

Private Drohnen

Privathaftpflichtversicherung

Drohnenversicherung von AXA

Gewerbliche Drohnen

Betriebshaftpflichtversicherung

Drohnenversicherung von AXA

Wichtige Zusatzinformationen zur Drohnenversicherung und Drohnenhaftpflicht

Eine Drohnenversicherung bzw. Drohnenhaftpflicht gilt nicht nur für Drohnen, sondern auch für Kopter, Multicopter und Quadrocopter.

Als Pilot oder Halter sollten Sie prüfen, ob Ihr Gerät in Ihrer Drohnenversicherung eingeschlossen ist und ob die gewählte Deckungssumme der Drohnenhaftpflicht ausreichend hoch ist.

Für Drohnen über 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, der von anerkannten Stellen (LBA) ausgestellt wird. Weitere Informationen zur Drohnenverordnung, zur Drohnenversicherung sowie zu gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie beim LuftfahrtBundesamt und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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