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Drohnenversicherung von AXA
Ihre starke
Drohnenversicherung
Drohnenhaftpflicht
für jede Situation
Mit der Drohnenversicherung von AXA fliegen Sie auf der sicheren Seite. Die enthaltene Drohnen Haftpflichtversicherung sorgt dabei für den notwendigen Schutz im Schadensfall. Profitieren Sie von umfassenden Leistungen, persönlichem Service und einem Versicherungsschutz, der optimal auf Drohnenpiloten zugeschnitten ist.
AXA Drohnenversicherung
- Individueller Schutz
- Starker Schadenservice
- Leistungsversprechen
AXA Drohnenversicherung – Sicher fliegen mit der passenden Drohnen Haftpflichtversicherung
Drohnen werden heute in vielen Bereichen eingesetzt – von Fotografie und Filmaufnahmen über Landwirtschaft und Wissenschaft bis hin zur Unterstützung von Rettungskräften. Auch bei Hobbyfliegern und privaten Nutzern erfreuen sich Drohnen großer Beliebtheit, etwa für beeindruckende Luftaufnahmen von Reisen, Familienfeiern oder Hochzeiten.
Mit der zunehmenden Nutzung wächst jedoch auch die Verantwortung beim Fliegen. Schon kleine Unfälle können Schäden an Personen, Fahrzeugen oder fremdem Eigentum verursachen. Eine Drohnen Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.
Die Drohnenversicherung von AXA bietet Ihnen einen zuverlässigen Schutz beim Betrieb Ihrer Drohne. Mit einer Haftpflicht Drohne sind Sie optimal abgesichert und können Ihre Drohne sicher und sorgenfrei nutzen.
EU-Drohnenverordnung und Registrierungspflicht
Seit dem 01.01.2021 gilt die EU-Drohnenverordnung, die einheitliche Regeln für den Betrieb von Drohnen in der Europäischen Union festlegt. Hintergrund sind die steigende Zahl an Drohnen sowie bislang unterschiedliche nationale Regelungen. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Drohnenversicherung zunehmend an Bedeutung, da sie Drohnenpiloten finanziell absichert.
Bereits seit dem 31.12.2020 müssen sich Betreiber von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn ihre Drohne mehr als 250 g wiegt oder über eine Kamera verfügt.
Nach der Registrierung erhalten Drohnenbetreiber eine Registrierungsnummer (eID), die sichtbar an jeder Drohne angebracht werden muss.
Drohnenscheinklasse | grundsätzliche Bestimmungen |
|---|---|
A 1 | Flug über einzeln unbeteiligte Personen |
A 2
| Annäherung bis 30 m an unbeteiligte Personen, bis 5 m an unbeteiligte Personen im Langsamflugmodus |
A 3 | bis 150 m Annäherung an unbeteiligte Personen |
Drohnen unter 250 g – Klassen, Regeln und Versicherung
Im Rahmen der EU-Drohnenverordnung werden Drohnen in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Drohnen unter 250 g gehören in der Regel zur Klasse C0 und unterliegen weniger strengen Vorschriften. Hersteller sind verpflichtet, ihre Drohnen entsprechend zu kennzeichnen, sodass ersichtlich ist, unter welchen Bedingungen sie betrieben werden dürfen.
Auch für Drohnen unter 250 g ist in Deutschland eine Drohnenversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Einteilung nach Gewicht bestimmt hingegen, welche Flugregeln gelten und ob ein Drohnenführerschein erforderlich ist. Leichte Drohnen dürfen meist einfacher betrieben werden, während für schwerere Modelle strengere Vorschriften gelten.
Mit einer Drohnenversicherung von AXA sind Sie dabei jederzeit rechtlich und finanziell abgesichert.
Gewichtsklasse | Gewicht | Drohnenschein/Risikoklasse |
|---|---|---|
C0 | bis 250 g | darf ohne jeden Drohnenschein in A1 fliegen |
C1 | bis 900 g | darf mit „kleinem“ Drohnenschein in A1 fliegen |
C2 | bis 4 kg | darf mit „kleinem“ Drohnenschein in A3 fliegen; |
darf mit „großem“ Drohnenschein in A2 fliegen | ||
C3/C4 | bis 25 kg | darf mit „kleinem“ Drohnenschein in A3 fliegen |
Drohnenversicherung – Gesetzliche Pflicht für Drohnenpiloten
Unsere Drohnenversicherungen im Vergleich
AXA bietet privaten und gewerblichen Drohnenpiloten eine moderne und leistungsstarke Versicherungslösung.
Denn in vielen Fällen ist keine separate Drohnenversicherung erforderlich – entscheidend ist ein durchdachtes und passendes Versicherungskonzept.
Private Drohnen
Privathaftpflichtversicherung
- Bis 500g (M-Tarif)
- Bis 5 kg (L-Tarif)
- Bis 30 Mio. € Deckung ( M-Tarif)
- Bis 60 Mio. € Deckung (L-Tarif)
- In Privathaftpflicht enthalten
Gewerbliche Drohnen
Betriebshaftpflichtversicherung
- Bis 5 kg
- Bis zu 1 Mio. € Deckung
- Als Baustein der Betriebshaftpflicht abschließbar
Wichtige Zusatzinformationen zur Drohnenversicherung und Drohnenhaftpflicht
Eine Drohnenversicherung bzw. Drohnenhaftpflicht gilt nicht nur für Drohnen, sondern auch für Kopter, Multicopter und Quadrocopter.
Als Pilot oder Halter sollten Sie prüfen, ob Ihr Gerät in Ihrer Drohnenversicherung eingeschlossen ist und ob die gewählte Deckungssumme der Drohnenhaftpflicht ausreichend hoch ist.
Für Drohnen über 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, der von anerkannten Stellen (LBA) ausgestellt wird. Weitere Informationen zur Drohnenverordnung, zur Drohnenversicherung sowie zu gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie beim Luftfahrt–Bundesamt und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
