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Rollerversicherung von AXA
Sicher unterwegs mit der richtigen Rollerversicherung
Rollerfahren steht für Freiheit und Flexibilität. Ob auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit oder zu Freunden und Familie – mit einem Roller sind Sie schnell und unabhängig unterwegs. In Deutschland ist eine Rollerversicherung jedoch Pflicht, bevor Sie auf die Straße dürfen. Sie schützt Sie im Schadenfall vor hohen Kosten und sorgt dafür, dass Sie sicher unterwegs sind. Mit unseren günstigen und leistungsstarken Tarifen erhalten Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihr Mofa, Moped oder Ihren Roller.
Mofa, Moped, Mokick oder Roller
Was ist der Unterschied?
- Mofa erreicht bis zu 25 km/h und darf bereits ab 15 Jahren mit Prüfbescheinigung gefahren werden.
- Moped und Mokick fahren bis zu 45 km/h und benötigen mindestens den Führerschein der Klasse AM.
- Roller hat die typische Bauweise mit Durchstieg und erreicht ebenfalls bis zu 45 km/h, ebenfalls mit Führerschein Klasse AM.
Rollerversicherung für Mofa, Moped, Mokick und Roller
Für diese Fahrzeuge ist keine klassische Zulassung erforderlich, jedoch benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie eine Haftpflichtversicherung. Mit der passenden Rollerversicherung sind Sie zuverlässig abgesichert – egal ob Sie mit Mofa, Moped, Mokick oder Roller unterwegs sind.
AXA Rollerversicherung – sicher unterwegs auf zwei Rädern
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung können Sie Ihren Roller auch mit einer Teilkaskoversicherung erweitern. So sind Sie nicht nur bei Schäden gegenüber anderen geschützt, sondern auch bei Risiken wie Diebstahl oder Naturereignissen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Haftpflichtdeckung bis 100 Mio. €
- Bis zu 15 Mio. € pro geschädigter Person
- Optionaler Teilkaskoschutz
- Versicherungskennzeichen inklusive
- Günstige Beiträge
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Versicherungskennzeichen erwerben. Das Versicherungsjahr für Roller und andere Kleinkrafträder startet jedes Jahr am 1. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des darauffolgenden Jahres.
Welche Schäden deckt die Rollerversicherung von AXA ab?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Dazu gehören Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die beispielsweise bei einem Unfall entstehen und für die Sie verantwortlich sind.
Mit einer Teilkaskoversicherung können Sie den Schutz zusätzlich erweitern. Sie deckt auch Schäden am eigenen Roller ab, zum Beispiel bei Diebstahl, Sturm oder Hagel.
Bei einer Selbstbeteiligung von 150 € pro Schadenfall bleiben die Kosten für Sie dabei überschaubar.
