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Tierhalterhaftpflicht-Versicherung von AXA
Damit Ihr
Hund
Katze
Pferd
Vierbeiner
Begleiter
gut abgesichert ist
Als Tierhalter tragen Sie eine große Verantwortung. Verursacht Ihr Hund oder Pferd einen Schaden, haften Sie gesetzlich in voller Höhe mit Ihrem Privatvermögen. Eine Tierhaftpflichtversicherung von AXA schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten verursacht.
Die wichtigsten Leistungen unserer Tierhalterhaftpflicht im Überblick
Hundehaftpflicht
Deckungssumme bis 30 Millionen Euro
- Mietsachschäden
- Teilnahme an Hundeschule
- Welpen mitversichert
- Forderungsausfalldeckung
- vorübergehende Auslandsaufenthalte
- Therapiehunde versicherbar
- Schäden durch tierische Ausscheidungen
Pferdehaftpflicht
Deckungssumme bis 30 Millionen Euro
- Fohlen mitversichert
- Forderungsausfalldeckung
- vorübergehende Auslandsaufenthalte
- Schäden durch tierische Ausscheidungen
Warum eine Tierhalterhaftpflicht wichtig ist
Als Halter eines Hundes oder Pferdes haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht – und zwar in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann zu einem Unfall führen und hohe Kosten verursachen. Deshalb ist für Hunde- und Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besonders wichtig.
Anders sieht es bei Kleintieren aus. Schäden durch Katzen oder andere kleine Haustiere sind in der Regel bereits über die Privataftpflichtversicherung abgedeckt.
Welchen Schutz bietet eine Tierhalterhaftpflicht?
Sach-, Vermögens- und Personenschäden
Mietsachschäden
Schutz im Ausland
Deckakt
Forderungsausfalldeckung
Was eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht abdeckt
- Tiere in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Haltung
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden durch dauerhaft im Ausland gehaltene Tiere
- Schäden bei Ihnen selbst oder Personen im selben Haushalt
Wann ist eine Tierhalterhaftpflicht Pflicht?
Für Pferdehalter:innen besteht in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Versicherungspflicht. Dennoch ist eine Tierhalterhaftpflicht dringend zu empfehlen. Verursacht Ihr Pferd beispielsweise bei einem Ausritt einen Unfall oder verletzt eine andere Person, können hohe Schadensersatzforderungen entstehen, für die Sie als Halter vollständig haften.
In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht für alle Hunde verpflichtend. Dazu zählen:
Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
In weiteren Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen (meist ab einem bestimmten Alter des Hundes). Dazu gehören:
Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen.
Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze ins Ausland reisen, sollten Sie sich vorab über die Einreise- und Versicherungsvorschriften des jeweiligen Landes informieren. In einigen Ländern kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sogar verpflichtend sein.
