AXA Tierhalterhaftpflicht
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Tierhaftpflichtversicherung von AXA
Zuverlässiger Schutz für Tierhalter
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Tierhalterhaftpflicht-Versicherung von AXA

Damit Ihr 
Hund 
Katze 
Pferd 
Vierbeiner 
Begleiter 
gut abgesichert ist

Als Tierhalter tragen Sie eine große Verantwortung. Verursacht Ihr Hund oder Pferd einen Schaden, haften Sie gesetzlich in voller Höhe mit Ihrem Privatvermögen. Eine Tierhaftpflichtversicherung von AXA schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten verursacht.

Tierhaftpflicht von AXA

Die wichtigsten Leistungen unserer Tierhalterhaftpflicht im Überblick

Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Hundehaftpflicht

Deckungssumme bis 30 Millionen Euro

Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Pferdehaftpflicht

Deckungssumme bis 30 Millionen Euro

Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Warum eine Tierhalterhaftpflicht wichtig ist

Als Halter eines Hundes oder Pferdes haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht – und zwar in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann zu einem Unfall führen und hohe Kosten verursachen. Deshalb ist für Hunde- und Pferdehalter eine  Tierhalterhaftpflichtversicherung besonders wichtig.

Anders sieht es bei Kleintieren aus. Schäden durch Katzen oder andere kleine Haustiere sind in der Regel bereits über die Privataftpflichtversicherung abgedeckt.

Welchen Schutz bietet eine Tierhalterhaftpflicht?

Sach-, Vermögens- und Personenschäden
Wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht und Sie dafür haften, übernimmt die Tierhaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sie reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – wenn nötig auch vor Gericht.
Mietsachschäden
Verursacht Ihr Hund einen Schaden in einer gemieteten Immobilie, übernimmt die Tierhaftpflicht die Kosten. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um normale Abnutzung oder Schäden durch üblichen Gebrauch handelt, sondern um einen tatsächlichen Schaden, der durch Ihr Tier entstanden ist.
Schutz im Ausland
Auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland sind Sie mit Ihrer Tierhaftpflichtversicherung weltweit geschützt. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um einen dauerhaften Aufenthalt, wie zum Beispiel bei einer Auswanderung, handelt.
Deckakt
Die Tierhaftpflicht von AXA greift auch, wenn Ihr Tier einen Deckakt vollzieht und dadurch Schäden bei Dritten entstehen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die daraus resultierenden finanziellen Folgen im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Forderungsausfalldeckung
Erleiden Sie einen Schaden durch Dritte, kann die AXA diesen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernehmen. Das gilt beispielsweise dann, wenn die verantwortliche Person aufgrund von Zahlungsunfähigkeit den entstandenen Schaden nicht ersetzen kann.

Was eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht abdeckt

Nicht jeder Schaden ist durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. In folgenden Fällen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz:
AXA Tierhalterhaftpflicht

Wann ist eine Tierhalterhaftpflicht Pflicht?

Welche Bundesländer eine Tierhalterhaftpflicht verlangen und warum dieser Schutz für Tierhalter sinnvoll ist.

Für Pferdehalter:innen besteht in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Versicherungspflicht. Dennoch ist eine Tierhalterhaftpflicht dringend zu empfehlen. Verursacht Ihr Pferd beispielsweise bei einem Ausritt einen Unfall oder verletzt eine andere Person, können hohe Schadensersatzforderungen entstehen, für die Sie als Halter vollständig haften.

In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht für alle Hunde verpflichtend. Dazu zählen:
Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

In weiteren Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen (meist ab einem bestimmten Alter des Hundes). Dazu gehören:
Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen.

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze ins Ausland reisen, sollten Sie sich vorab über die Einreise- und Versicherungsvorschriften des jeweiligen Landes informieren. In einigen Ländern kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sogar verpflichtend sein.

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