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Glasversicherung von AXA
Zuverlässiger Schutz für Fenster, Türen und Glasflächen im Haushalt
Die Glasversicherung von AXA schützt Fenster, Türen und andere Glasflächen in Ihrem Zuhause zuverlässig vor den finanziellen Folgen eines Glasbruchs. Im Schadensfall übernehmen wir die Kosten für Reparatur oder Austausch.
Ihr AXA Schutz für
- Fensterverglasung
- Türverglasung
- Mobiliarverglasung
- Ceranfelder
- Dusch- & Badverglasung
- Wintergartenverglasung
Unschlagbarer Preis
Erhalten Sie einen vorzüglichen Schutz inkl. unserem Schadenservice 360° – denn im Schadenfall sind wir und unsere Partner für Sie da!
Haben Sie auch weitere Versicherungen bei uns erhalten Sie attraktive Bündelnachlässe auf alle im BoxFlex-Tarif versicherbaren Produkte!
Unsere Highlights
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Glaskeramikkochflächen inkl. zugehöriger Technik
- Abdeckungen von Photovoltaikanlagen mitversichert
- Aquarien und Terrarien innerhalb der Wohnung mit unbegrenztem Fassungsvermögen mitversichert
Bei Glasbruch und vielen weiteren Schäden abgesichert
Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum nicht nur bei Glasbruch, sondern auch bei vielen weiteren Risiken im Alltag.
Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Die AXA Glasversicherung schützt Fenster, Türen und andere Glasflächen vor den finanziellen Folgen eines Glasbruchs
Glasflächen sorgen für helle Räume und eine moderne Wohnatmosphäre – sind aber gleichzeitig besonders anfällig für Schäden. Ein herunterfallender Gegenstand, spielende Kinder oder ein starker Sturm können schnell zu einem Glasbruch führen.
Gerade größere Glasflächen wie Fenster, Türen oder Ceranfelder verursachen im Schadensfall häufig hohe Kosten. Bereits ein einzelnes beschädigtes Fenster kann schnell mehrere hundert Euro kosten.
Mit einer Glasversicherung von AXA sichern Sie sich gegen diese Risiken ab. Sie übernimmt die Kosten für beschädigte oder zerstörte Glasflächen und sorgt dafür, dass Reparatur oder Austausch schnell durchgeführt werden können.
Im Schadensfall ersetzt die Glasversicherung von AXA die betroffenen Scheiben und übernimmt auch anfallende Neben- und Einbaukosten. So bleibt Ihr Zuhause auch bei einem Glasbruch schnell wieder geschützt.
Welche Glasflächen sind bei AXA versichert?
Gebäudeverglasung
Versichert sind fest montierte Glasscheiben im Gebäude – zum Beispiel an Fenstern, Türen, Duschkabinen, Terrassenüberdachungen, Glasdächern oder Wintergärten.
Mobiliarverglasung
Versichert sind Glasflächen an Möbeln und Einrichtungsgegenständen – zum Beispiel an Schränken, Vitrinen, Spiegeln, Glastischen oder Sichtfenstern von Küchengeräten.
Zusätzliche Arten von Glas
Neben Gebäude- und Mobiliarverglasung können auch spezielle Glasflächen wie Aquarien, Terrarien oder Glaskeramik-Kochfelder abgesichert werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Schnelle Regulierung im Schadensfall
Wenn eine Glasscheibe zu Bruch geht, ist schnelles Handeln wichtig. Die Glasversicherung sorgt dafür, dass beschädigte Glasflächen zügig ersetzt werden können.
Absicherung bei Glasbruch
Ob durch Missgeschicke im Alltag oder andere unvorhersehbare Ereignisse – eine Glasversicherung schützt Sie vor den Kosten eines Glasbruchs.
Versicherung für viele Glasflächen
Die Glasversicherung kann verschiedene Glasflächen im Haushalt absichern, etwa Fenster, Türen, Duschkabinen oder Möbelglas.
Übernahme wichtiger Kosten
Neben dem Austausch der Scheibe können auch weitere Arbeiten wie Ausbau, Einbau oder Entsorgung beschädigter Glasflächen übernommen werden.
Erweiterter Schutz
Die Glasversicherung ergänzt den Schutz von Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und deckt Glasbruch ab, der dort häufig nicht enthalten ist.
Welche Schäden übernimmt die Glasversicherung von AXA?
Ob sich eine Glasversicherung von AXA lohnt, hängt davon ab, welche Glasflächen Sie zusätzlich absichern möchten. Einige Schäden an Fenstern können bereits über andere Versicherungen abgedeckt sein. Wird beispielsweise eine Fensterscheibe oder eine Glastür durch Hagel beschädigt, kann in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung für den Schaden aufkommen. Dennoch kann es sinnvoll sein, den bestehenden Schutz durch eine zusätzliche Glasversicherung zu erweitern.
Eine separate Glasversicherung kommt in erster Linie für Bruchschäden an Glasflächen auf – etwa an Fenstern oder Glastüren. Nicht versichert sind hingegen Beschädigungen, bei denen das Glas zwar beeinträchtigt ist, aber nicht gebrochen wurde. Dazu gehören beispielsweise Kratzer, Schrammen, Trübungen oder kleine Absplitterungen an den Kanten des Glases.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Glas nur dann, wenn diese durch eine der versicherten Gefahren entstehen – etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Bricht beispielsweise ein Glastisch, weil ein Gegenstand darauf fällt, ist dieser Schaden in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert.
Um solche Risiken abzudecken, kann der Versicherungsschutz durch eine zusätzliche Glasversicherung erweitert werden. Diese schützt Glasflächen innerhalb der Wohnung oder des Hauses, beispielsweise Möbelglas, Spiegel oder Ceranfelder.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an Gebäudeverglasung, wenn diese durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Dazu gehören beispielsweise Fenster oder Außenglastüren eines Hauses.
Andere Ursachen für Glasbruch – etwa Vandalismus oder ein Unfall im Haushalt – sind darüber jedoch meist nicht abgesichert. Zudem bezieht sich der Schutz ausschließlich auf Glasflächen, die fest zum Gebäude gehören.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Forderungen, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen. Schäden an Glasflächen sind jedoch meist ausgeschlossen, wenn dafür eine spezielle Glasversicherung abgeschlossen werden kann.
Das bedeutet: Zerbricht eine Glasscheibe, für die grundsätzlich eine Glasversicherung vorgesehen ist, übernimmt die Privathaftpflicht den Schaden in der Regel nicht.
