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Drohnenhaftpflicht

Drohnenversicherung

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

Längst kein Randgruppenhobby mehr!

Drohnen können dank ihrer Video- und Bildaufnahmen heutzutage in vielen Bereichen eingesetzt werden: Rettungskräfte nutzen sie zur Suche vermisster oder verunglückter Personen, die Landwirtschaft zur Überwachung großer landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Wissenschaft zum Sammeln für Daten, aber auch bei Privatpersonen, Fotografen und Hobbyfliegern hat die Drohne großen Gefallen gefunden: das besondere Erinnerungsfoto an die große Familienfeier oder der Hochzeitsgesellschaft von oben.


Die Begeisterung an der Drohne wächst.
Durch Fortschritte in der Technik und eine immer günstigere Herstellung werden Drohnen seit Jahren immer erschwinglicher und mehr und mehr Menschen besitzen eine.

Seit dem 01.01.2021 gilt die EU-Drohnenverordnung, die aufgrund der unzureichenden Reglementierung und Kategorisierung der Drohnen und der wachsenden  Zahlen an Drohnenpiloten einheitliche Grundregeln für die Länder definiert, die nun in den Gesetzen der einzelnen Länder umgesetzt werden.


Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber einer Drohne mit mehr als 250 g oder einer Drohne mit Kamera beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
Die Registrierungsnummer ist an jeder Drohne anzubringen
.

Drohnenscheinklasse grundsätzliche Bestimmungen
A1 Flug über einzeln unbeteiligte Personen
A2 Annäherung bis 30 m an unbeteiligte Personen, bis 5 m an unbeteiligte Personen im Langsamflugmodus
A3 bis 150 m Annäherung an unbeteiligte Personen
EU-Gewichtsklassen
Jeder Hersteller ist verpflichtet, die Drohne mit einem entspr. Schild zu versehen
Gewichts- klasse Gewicht Drohnenschein/Risikoklasse
C0 bis 250 g darf ohne jeden Drohnenschein in A1 fliegen
C1 bis 900 g darf mit "kleinem" Drohnenschein in A1 fliegen
C2 bis 4 kg - darf mit "kleinem" Drohnenschein in A3 fliegen;
- darf mit "großem" Drohnenschein in A2 fliegen
C3/C4 bis 25 kg darf mit "kleinem" Drohnenschein in A3 fliegen

Ausgezeichneter Schadensservice


Schutz vor ungewollten Abstürzen oder Crashs!


Für welchen Zweck Sie Ihre Drohnen auch verwenden wollen, eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall Vorschrift.

Doch nur bei der Versicherungsagentur Piroth ist diese schon in der Grunddeckung der Privathaftpflicht enthalten und das bis zu einer Versicherungssumme von 20 Millionen €.


 

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